Die von Campact angeführte Kampagne „JEFTA: Unser Wasser im Ausverkauf“ führte zu einer breiten Verteilung von Falschinformationen und zu wilden Spekulationen um die Auswirkungen des EU-Japan Handelsabkommens (JEFTA) auf die heimische Wasserversorgung. Alle skizzierten Befürchtungen entbehren jeglicher Grundlage.
Die Europaabgeordnete der FREIEN WÄHLER Ulrike Müller stellte die Frage nach dem Umgang mit dem sensiblen Thema Wasser in den Mittelpunkt Ihrer Anfrage an die Europäische Kommission. „Das Abkommen greift grundsätzlich nicht in das Recht der Mitgliedstaaten ein, autonom über die Nutzung und den Schutz ihrer Wasserquellen zu entscheiden“, so Müller.
Mit dem Handelsabkommen geht die EU, wie in allen ihren Handelsabkommen, keine Verpflichtungen in Bezug auf öffentliche Dienstleistungen ein. „Das bedeutet, dass das Abkommen die Regierungen weder dazu zwingen, noch dazu auffordern wird, öffentliche Dienstleistungen wie Wasserversorgung, Gesundheit oder Bildung zu privatisieren oder zu deregulieren“, so Müller weiter.
Nach der Ratifizierung des Abkommens sind EU-Mitgliedstaaten somit weiterhin in der Lage zu entscheiden, welche Dienstleistungen sie öffentlich erbringen und subventionieren wollen.
Auch die Forderung nach einem gesonderten Artikel in Anlehnung an CETA-Artikel 1.9 (Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit Wasser) erweist sich als überflüssig. Der Artikel wurde auf Ersuchen der Kanadier in CETA aufgenommen, um deren Bedenken im Zusammenhang mit dem nordamerikanischen Handelsabkommen NAFTA einzugehen, Wasser aus Kanada könne (z. B. über Pipelines) exportiert und auf dem benachbarten US-Markt verkauft werden. Daher wollte Kanada klarstellen, dass Wasser nicht als handelbares Gut zu betrachten ist, also nicht dem Kapitel über den Warenhandel unterliegt. Das von Artikel 1.9 CETA adressierte Problem ist in einem EU-Japan-Kontext kein mögliches Szenario und daher überflüssig.
Auch dem Vorsorgeprinzip der EU wird mit dem Abkommen Rechnung getragen, stellt die Abgeordnete klar: „Allen EU-Mitgliedstaaten steht es frei, die kommerzielle Nutzung von Wasser zum Schutz oder der Erhaltung natürlicher Wasserquellen zu regulieren. Das Abkommen stellt somit keine Gefahr für die Qualität und die Zuverlässigkeit unsere Wasserversorgung dar.“