Deutschlandweit sind viele Wildtiere, welche lange als ausgestorben galten, wieder auf dem Vormarsch. Besonders Fischotter, Wölfe und Braunbären bereiten landwirtschaftlichen Betrieben und der Bevölkerung im ländlichen Raum zunehmende Probleme. Die täglichen Übergriffe auf Nutztiere wie Schafe und Teichfische werden für Fischer und Landwirte zunehmend existenzbedrohend. Die FREIEN WÄHLER fordern deshalb für ein wirksames Wildtiermanagement die bestehende europäische Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) vollständig in nationales Recht umzusetzen.
„Die Instrumente, um einen fairen Ausgleich zwischen dem Artenschutz und den berechtigten Interessen der Nutztierhalter zu schaffen, sind bereits vorhanden“, erklärt Gabi Schmidt, stellvertretende Bundesvorsitzende FREIE WÄHLER. „Berlin muss die bestehenden Vorgaben nur endlich konsequent anwenden.“
„Wiedereingewanderte Arten, wie der Wolf, führen zu existenzbedrohenden Schäden in der Landwirtschaft. Die Bundesregierung muss deshalb endlich den „günstigen Erhaltungszustand“ des Wolfes feststellen und eine Bejagung erlauben. Auch beim Schutzstatus des Fischotters muss die Ampel sich der Realität stellen. Dieses Raubtier hat sich mittlerweile derart nach Westen ausgebreitet, dass es vermehrt zu Übergriffen auf bewirtschaftete Fischweiher kommt. Zu einem rationalen Umgang mit dem Fischotter gehört deshalb auch, dass eine Entnahme im Schadensfall zugunsten von Biodiversität und Teichwirtschaft möglich ist.“ Es dürfe nicht dabei bleiben, dass der Artenschutz über den Schutz von Kulturräumen und landwirtschaftlichen Erzeugern gestellt wird. „Als FREIE WÄHLER wollen wir die familiengeführte bäuerliche Landwirtschaft in Deutschland erhalten – Weidehaltung und Grünlandnutzung sind für uns ein wichtiges Aushängeschild unserer Heimat und ein bedeutender Wirtschaftsfaktor.“
Angesichts der deutlichen Zunahme an Wildtieren drängt Schmidt die Ampelkoalition zu schnellen Handlungen. So gibt es in Deutschland mittlerweile ca. 2000 Wölfe. Bei einer jährlichen Zuwachsrate von 30 Prozent und mehr müssten 500 Tiere pro Jahr erlegt werden, damit sich der Bestand nicht weiter ausbreitet und letztendlich gezwungen ist, in Dörfer oder Städte vorzudringen. „Es ist vor diesem Hintergrund nicht nachvollziehbar, dass die Umsetzung der FFH-Richtlinie in nationales Recht noch nicht erfolgt ist – schließlich hatte sich die Ampel-Regierung bei ihrem Amtsantritt genau darauf verständigt.“ Erst durch die Übernahme des Artikels 16 der FFH-Richtlinie in das Bundesnaturschutzgesetz können die zuständigen Landesbehörden auch beim derzeitigen Schutzstatus der Tiere eine kontrollierte Entnahme gestatten. „Ziel muss eine wirksame Populationskontrolle sein. So lange die Ampel-Parteien die Betroffenheit der Tierhalter nicht ernst nehmen, werden sich die Konflikte zwischen Mensch und Tier weiter zuspitzen“, betont Schmidt abschließend.